[JGB-117]
Der Wille, einen Affekt zu überwinden, ist zuletzt doch...
Der Wille, einen Affekt zu überwinden, ist zuletzt doch nur der Wille eines anderen oder mehrer anderer Affekte.
[JGB-117]
Der Wille, einen Affekt zu überwinden, ist zuletzt doch nur der Wille eines anderen oder mehrer anderer Affekte.