[MA-WS-303]
Die Rechtlichkeit
Es ist noch wenig, wenn man in Bezug auf Rechte und Eigenthum ein Muster-Mensch ist; wenn man zum Beispiel als Knabe nie Obst in fremden Gärten nimmt, als Mann nicht über ungemähte Wiesen läuft, — um kleine Dinge zu nennen, welche, wie bekannt, den Beweis für diese Art von Musterhaftigkeit besser geben, als grosse. Es ist noch wenig: man ist dann immer erst eine „juristische Person“, mit jenem Grad von Moralität, deren sogar eine „Gesellschaft“, ein Menschen-Klumpen fähig ist.