[MA-WS-323]
Reue
Niemals der Reue Raum geben, sondern sich sofort sagen: diess hiesse ja der ersten Dummheit eine zweite zugesellen. — Hat man Schaden gestiftet, so sinne man darauf, Gutes zu stiften. — Wird man wegen seiner Handlungen gestraft, dann ertrage man die Strafe mit der Empfindung, damit schon etwas Gutes zu stiften: man schreckt die Anderen ab, in die gleiche Thorheit zu verfallen. Jeder gestrafte Uebelthäter darf sich als Wohlthäter der Menschheit fühlen.